Egal ob am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder in den eigenen vier Wänden: Erste Hilfe kann im Notfall Leben retten und ist die Pflicht eines jeden. Oft vergehen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wertvolle Minuten, mindestens acht bei jedem Vorfall. Der Ersthelfer leistet bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung die notwenigen Maßnahmen zur Ersten Hilfe, bis das Rettungspersonal eintrifft. Er kann auch die Absicherung der Unfallstelle und die Alarmierung des Fachpersonals übernehmen.
Ersthelfer sind in jedem Betrieb wichtig.
Grundsätzlich braucht jedes Unternehmen Ersthelfer, damit im Notfall mindestens eine Person schnell und aktiv helfen kann. Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Das ist auch gesetzlich geregelt: Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§26 DGUV Vorschrift 1): Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten.
Die entsprechende Ausbildung zum Ersthelfer wird auch in unserem Unternehmen angeboten und bei den Johannitern Lüdenscheid für die Sauerlandwerke, in Ibbenbüren beim Roten Kreuz in einem Tagesseminar durchgeführt und alle 2 Jahre aufgefrischt.
Oliver Kortenjann, Ltg. Beauftragter (Umwelt, Brandschutz und Arbeitsschutz) für die Sauerlandwerke bringt es noch einmal auf den Punkt:
„Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist nicht nur im Betrieb wichtig, um seinen Kollegen helfen zu können, sondern auch im privaten Umfeld (Kinder, Familie, Hobby: Übungsleiter, Tauchlehrer, Betreuer im Jugendbereich, Arbeit in Rettungsorganisationen…) kann sie sich als äußerst wertvoll erweisen. Spätestens beim eigenen Unfall mit einer Verletzung wünscht sich jeder einen ausgebildeten Ersthelfer an seiner Seite, denn auf Grund von fehlender Erste-Hilfe im schlechtesten Fall zu sterben oder im (günstigen) schlechten Fall auf Grund von Unterversorgung ein Pflegefall zu werden mit Auswirkungen auf die gesamte Familie (evtl. Kosten für eine Pflegekraft, Umbau des Hauses, fehlende Kostenübernahme bei Behandlungen usw.), das möchte natürlich niemand. Im Durchschnitt sind aber nur 30% der Bevölkerung in Deutschland als Ersthelfer ausgebildet, in den skandinavischen Ländern und in Großbritannien liegt die Quote da deutlich höher, nämlich bei ca. 70%.
Doch es gilt auch: Unabhängig, ob man einen Kurs absolviert hat oder nicht, ist zunächst einmal jeder Ersthelfer, der zu einer entsprechenden Notsituation hinzukommt. Wer dann nicht hilft, macht sich strafbar.
Bei der Ersten Hilfe gilt nur der Leitsatz „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ (Erich Kästner, 1950 in seinem Epigramm „Moral“). Gleiches gilt für die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen…“